kenn das aus einigen faellen, bei denen eine solche kopplung in vertraegen/agbs an ein(e) produkt/leistung untersagt wurde.
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allgm.: speichern von personendaten ist grundsaetzlich verboten. eine speicherung darf nur erfolgen, wenn ein gesetz das vorsieht.
die telekom hatte sich damals anscheinend ja bewusst auf kein gesetz bezogen, sondern die notwendigkeit der speicherung der daten mit servicesicherheit & co. begruendet.
sowas einfach in die nutzungsbedingungen reinschreiben ist nicht so leicht wie man sich das vorstellt! ... oder auch nicht!
